Griechenland plant 15 % Grunderwerbsteuer für Nicht-EU-Käufer

Griechenland hat Anfang September 2026 eine deutliche Änderung bei der Besteuerung von Immobilienkäufen angekündigt: Für bestimmte Käufer aus Nicht-EU-Staaten soll die Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Wohnimmobilien von derzeit 3 % auf 15 % steigen. Deutsche und andere EU-Käufer sind nach dem derzeit veröffentlichten Stand nicht betroffen. Für Käufer aus Großbritannien, den USA, der Schweiz und anderen Drittstaaten könnte sich die Kalkulation eines Immobilienkaufs dagegen erheblich verändern.

Wichtig ist dabei: Die Maßnahme wurde von der griechischen Regierung angekündigt und konkretisiert, die endgültige gesetzliche Umsetzung einschließlich möglicher Übergangsregelungen bleibt jedoch abzuwarten. Käufer sollten deshalb nicht allein auf Schlagzeilen reagieren, sondern ihre persönliche Situation und das konkrete Objekt prüfen lassen.

Kurz zusammengefasst

  • Griechenland plant eine Erhöhung der Immobilien-Übertragungssteuer für bestimmte Käufer aus Drittstaaten.
  • Der reguläre Steuersatz beträgt derzeit 3 % beziehungsweise effektiv rund 3,09 % einschließlich der kommunalen Abgabe.
  • Für die betroffene Käufergruppe soll er auf 15 % beziehungsweise effektiv rund 15,45 % steigen.
  • Die Regelung betrifft nach der bisherigen Regierungsankündigung Wohnimmobilien.
  • EU- und EWR-Bürger sollen nicht von der Erhöhung betroffen sein.
  • Damit sind beispielsweise deutsche, österreichische, französische oder niederländische Käufer nach aktuellem Stand nicht betroffen.
  • Relevant kann die geplante Regelung dagegen insbesondere für Käufer aus Großbritannien, den USA, der Schweiz und anderen Drittstaaten werden.
  • Grundstücke, Gewerbeimmobilien und andere Immobilienkategorien werden in der bisherigen Regierungsdarstellung ausdrücklich von der neuen Regelung ausgenommen.
  • Für Golden-Visa-Investoren kann die Änderung besonders relevant sein.
  • Noch offen sind wichtige Details der gesetzlichen Umsetzung und mögliche Übergangsregelungen.

Stand dieses Artikels: 8. September 2026.

Was genau plant Griechenland bei der Grunderwerbsteuer?

Die griechische Regierung hat im Rahmen ihres wirtschafts- und wohnungspolitischen Maßnahmenpakets angekündigt, den sogenannten Real Estate Transfer Tax – auf Deutsch vereinfacht Grunderwerb- beziehungsweise Immobilienübertragungssteuer – für bestimmte Käufer aus Drittstaaten von 3 % auf 15 % zu erhöhen.
Die griechische Steuerbehörde AADE weist aktuell weiterhin einen regulären Steuersatz von 3 % auf den steuerlich maßgeblichen Immobilienwert aus.
Hinzu kommt eine kommunale Abgabe in Höhe von 3 % auf die eigentliche Steuer. Dadurch ergibt sich derzeit effektiv eine Belastung von rund 3,09 %.
Nach der angekündigten Neuregelung würden daraus entsprechend rund 15,45 %.
Das wäre keine kleine Anpassung der Erwerbsnebenkosten, sondern eine erhebliche Veränderung der Gesamtkalkulation eines Immobilienkaufs.

Sind deutsche Immobilienkäufer von den 15 % betroffen?

Nach dem aktuell veröffentlichten Stand: nein.
Die angekündigte Erhöhung richtet sich nicht allgemein gegen „ausländische Käufer“. Diese Unterscheidung ist wichtig.
Die griechische Regierung nimmt insbesondere griechische Staatsangehörige sowie Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums von der neuen erhöhten Besteuerung aus. Außerdem nennt die Regierungsdarstellung weitere privilegierte Gruppen und bestimmte langfristig Aufenthaltsberechtigte.

Für einen klassischen Käufer aus Deutschland bedeutet dies:
Wer als deutscher EU-Bürger eine Villa, ein Apartment oder ein Ferienhaus in Griechenland kaufen möchte, fällt nach dem derzeitigen Stand nicht unter den geplanten 15-%-Steuersatz.
Das gilt entsprechend grundsätzlich auch für Käufer aus anderen EU-Mitgliedstaaten.

Für diese Käufergruppen kann die Änderung dagegen relevant sein

Vorbehaltlich der endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung sind beispielsweise Käufer aus folgenden Staaten besonders aufmerksam:

  • Großbritannien
  • USA
  • Schweiz
  • Kanada
  • Israel
  • Türkei
  • China
  • Australien

Seit dem Brexit gehören beispielsweise britische Staatsangehörige nicht mehr zur EU. Auch die Schweiz gehört weder der Europäischen Union noch dem Europäischen Wirtschaftsraum an.
Genau deshalb ist die Bezeichnung „Steuer für ausländische Käufer“ sachlich falsch und unnötig alarmistisch.
Entscheidend sind Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und die endgültige gesetzliche Definition der betroffenen Personengruppe.

Wie teuer könnte ein Immobilienkauf für Nicht-EU-Bürger werden?

Die Dimension lässt sich anhand einiger vereinfachter Beispiele zeigen.

Immobilie für 300.000 Euro

Bisher bei 3,09 %:
ca. 9.270 Euro

Bei 15,45 %:
ca. 46.350 Euro

Mögliche Mehrbelastung:
ca. 37.080 Euro

Immobilie für 500.000 Euro

Bisher bei 3,09 %:
ca. 15.450 Euro

Bei 15,45 %:
ca. 77.250 Euro

Mögliche Mehrbelastung:
ca. 61.800 Euro

Immobilie für 800.000 Euro


Bisher bei 3,09 %:
ca. 24.720 Euro

Bei 15,45 %:
ca. 123.600 Euro

Mögliche Mehrbelastung:
ca. 98.880 Euro

Diese Beispiele zeigen, weshalb die geplante Änderung insbesondere im gehobenen Immobiliensegment Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen haben kann.

Wichtig:
Die Berechnungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Die tatsächlich steuerlich relevante Bemessungsgrundlage und die Behandlung einer konkreten Transaktion müssen im Einzelfall von den zuständigen griechischen Steuerberatern, Anwälten und Notaren geprüft werden.


Welche Immobilien sollen von der neuen Steuer betroffen sein?

Auch hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Regierungsankündigung.
Die geplante Erhöhung bezieht sich ausdrücklich auf den Kauf von Wohnimmobilien.

Nach der derzeitigen offiziellen Darstellung sollen dagegen insbesondere
  • Gewerbeimmobilien,
  • Grundstücke und
  • andere nicht unter die genannte Kategorie fallende Immobilien
nicht von dieser speziellen Erhöhung betroffen sein.

Das kann bei der Strukturierung größerer Immobilieninvestitionen durchaus relevant werden.
Gleichzeitig wäre es verfrüht, daraus bereits Gestaltungsmodelle abzuleiten. Entscheidend wird der genaue Wortlaut des verabschiedeten Gesetzes sein.

Was bedeutet die geplante Steuererhöhung für Neubauimmobilien in Griechenland?

Gerade bei Neubauprojekten muss genauer differenziert werden.
Die steuerliche Behandlung eines griechischen Neubaus hängt vom jeweiligen Projekt, dem steuerlichen Status des Bauträgers, der Immobilie und der konkreten Transaktion ab.
Parallel zur angekündigten Erhöhung der Transfer Tax hat die griechische Regierung auch eine weitere Verlängerung der Aussetzung der Mehrwertsteuer auf bestimmte Neubauimmobilien angekündigt.
Deshalb sollte aus der Meldung über die 15-%-Regelung nicht pauschal geschlossen werden, dass künftig jede neu gebaute Villa oder jedes Neubau-Apartment eines Drittstaatsangehörigen automatisch mit exakt 15,45 % besteuert wird.
Gerade bei Neubauprojekten empfehlen wir daher eine objektbezogene Prüfung vor Reservierung oder Vertragsabschluss.

Neubauimmobilien auf Kreta

Kaste Immobilien begleitet seit vielen Jahren Käufer von Neubauimmobilien in Griechenland und arbeitet dabei mit lokalen Bauträgern, Architekten, Ingenieuren, Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern zusammen.
Einen Überblick über aktuelle Angebote finden Interessenten auf unserer Seite „Immobilien auf Kreta – Villen, Apartments und Neubauprojekte“.
→ Interner Link: Immobilien auf Kreta

Zusätzlich zeigen wir auf unserer Übersicht „Neubau-Projekte“ aktuelle Neubauentwicklungen in Griechenland und weiteren südeuropäischen Märkten.
→ Interner Link: Neubau-Projekte

Warum führt Griechenland diese höhere Steuer ein?

Die griechische Regierung stellt die Maßnahme ausdrücklich in Zusammenhang mit der angespannten Wohnraumsituation.
Aus ihrer Sicht trägt die hohe Nachfrage nach griechischen Wohnimmobilien – einschließlich internationaler Nachfrage – zum Preisanstieg bei und erschwert insbesondere in gefragten Regionen einheimischen Haushalten den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum.
Diese Diskussion ist nicht neu.

Griechenland hat in den vergangenen Jahren bereits mehrere Maßnahmen ergriffen beziehungsweise angekündigt, darunter:
  • höhere Schwellenwerte für das Golden-Visa-Programm,
  • Einschränkungen bei Kurzzeitvermietungen in besonders angespannten Stadtgebieten,
  • Programme zur Aktivierung leerstehender Wohnungen,
  • Unterstützung beim Erwerb von Erstwohnsitzen und
  • steuerliche Anreize für Renovierungen und die Rückführung leerstehender Immobilien in den Mietmarkt.

Die angekündigte höhere Grunderwerbsteuer für Drittstaatskäufer ist damit Teil einer breiteren wohnungspolitischen Strategie.

Steigen die Immobilienpreise in Griechenland tatsächlich so stark?

Der griechische Immobilienmarkt hat sich in den vergangenen Jahren erheblich entwickelt.
Nach Angaben der Bank of Greece stiegen die Preise für Apartments im vierten Quartal 2025 gegenüber dem Vorjahresquartal landesweit um 7,6 %.

Dabei lagen die Zuwächse unter anderem bei:
  • 5,9 % in Athen
  • 8,0 % in Thessaloniki
  • 10,5 % in anderen Städten Griechenlands
  • 8,6 % in sonstigen Regionen

Für das Gesamtjahr 2025 weist die Bank of Greece einen durchschnittlichen Anstieg der Apartmentpreise von 7,8 % aus.
Die Preisentwicklung wird sowohl von inländischer als auch von internationaler Nachfrage beeinflusst. Gleichzeitig spielen begrenztes Angebot, Zustand und Verfügbarkeit des Bestandes sowie Neubautätigkeit eine Rolle.
Deshalb wäre die Aussage, ausländische Käufer seien die Ursache der griechischen Wohnungsproblematik, zu einfach.

Ist internationale Nachfrage wirklich das Hauptproblem?

Aus immobilienwirtschaftlicher Sicht muss man differenzieren.
In einzelnen stark nachgefragten Märkten können ausländische Käufer zweifellos zusätzlichen Preisdruck erzeugen. Das gilt insbesondere dort, wo internationales Kapital, touristische Nachfrage und ein ohnehin begrenztes Wohnungsangebot zusammentreffen.
Gleichzeitig besteht das griechische Wohnungsproblem nicht allein aus zu hoher Nachfrage.

Weitere Faktoren sind beispielsweise:
  • lange Zeit geringe Neubautätigkeit,
  • erheblicher Renovierungsbedarf im Gebäudebestand,
  • leerstehende oder wirtschaftlich schwer nutzbare Wohnungen,
  • regionale Konzentration der Nachfrage,
  • Finanzierungsmöglichkeiten griechischer Haushalte,
  • gestiegene Baukosten und
  • die Nutzung von Wohnungen als Ferien- oder Kurzzeitunterkünfte.

Eine Steuererhöhung kann Nachfrage beeinflussen. Sie schafft jedoch selbst keine einzige zusätzliche Wohnung.
Aus unserer Sicht wird deshalb entscheidend sein, ob Griechenland parallel dazu tatsächlich das Wohnungsangebot erhöht und leerstehenden Bestand wieder nutzbar macht.

Eine landesweit einheitliche 15-%-Regel wirft Fragen auf

Die größte Schwäche der angekündigten Regelung könnte ihre sehr breite Anwendung sein.
Der Wohnungsmarkt im Zentrum Athens unterscheidet sich erheblich von einem kleineren Ort auf Kreta oder einer ländlichen Region auf dem griechischen Festland.
Ein internationaler Käufer einer Stadtwohnung in einem stark angespannten Athener Quartier kann unmittelbar mit lokalen Wohnungssuchenden konkurrieren.
Bei einer hochwertigen Ferienvilla außerhalb eines touristischen Ortes oder einem neu entwickelten Objekt stellt sich diese Frage möglicherweise ganz anders.
Eine landesweit einheitliche Besteuerung bildet diese unterschiedlichen Marktbedingungen nur begrenzt ab.
Hier wird sich zeigen müssen, ob der endgültige Gesetzestext noch Differenzierungen oder Ausnahmen enthält.

Welche Auswirkungen könnte die Änderung auf Kreta haben?

Für Kreta dürfte die Entwicklung besonders interessant werden.
Die Insel verfügt nicht über einen einheitlichen Immobilienmarkt. Chania, Heraklion, Rethymno, Agios Nikolaos, Elounda, Südkreta und zahlreiche kleinere Orte weisen jeweils sehr unterschiedliche Marktstrukturen auf.

Internationale Käufer spielen insbesondere im Bereich
  • Ferienimmobilien,
  • Villen,
  • hochwertiger Apartments,
  • Neubauprojekte und
  • Grundstücksentwicklungen

eine relevante Rolle.
Für den deutschsprachigen Markt dürfte sich zunächst vergleichsweise wenig ändern, weil EU-Bürger nach der angekündigten Regelung nicht betroffen sind.
Bei Käufern aus Großbritannien, der Schweiz, den USA oder anderen Drittstaaten könnte die erhöhte Steuer dagegen einen wesentlich größeren Einfluss auf die Gesamtkalkulation haben.

Aktuelle Neubauprojekte auf Kreta

Kaste Immobilien begleitet aktuell verschiedene Neubauprojekte in unterschiedlichen Regionen der Insel.

Dazu gehört beispielsweise PELARA 14 bei Kissamos in Westkreta, ein Neubauprojekt mit privaten Residences direkt am Meer.
→ Interner Link: PELARA 14 – Neubau-Residences direkt am Meer

Im Südosten der Insel begleiten wir unter anderem moderne Villenprojekte rund um Makrigialos.
→ Interner Link: Makrigialos Hills – Neubauvillen mit Meerblick

Weitere aktuelle Apartments und Villen finden Sie in unserer Übersicht:
→ Interner Link: Immobilien auf Kreta

Was bedeutet die Änderung für das Golden Visa Griechenland?

Besondere Bedeutung könnte die geplante Steuererhöhung für das griechische Golden-Visa-Programm bekommen.
Dieses richtet sich ausdrücklich an Staatsangehörige von Drittstaaten.
Damit überschneidet sich die klassische Zielgruppe des Golden Visa unmittelbar mit der Käufergruppe, die von der neuen Steuer betroffen sein könnte.
Bereits seit der Reform des Golden-Visa-Programms gelten deutlich höhere Mindestinvestitionen.
In besonders gefragten Regionen beträgt die Mindestinvestition bei der regulären Immobilienvariante inzwischen 800.000 Euro. Dazu gehören unter anderem Attika, Thessaloniki, Mykonos, Santorini sowie Inseln mit mehr als 3.100 Einwohnern.
In anderen Regionen liegt die reguläre Schwelle bei 400.000 Euro.

Daneben bestehen besondere Varianten, beispielsweise für bestimmte Umnutzungs- und denkmalgeschützte Immobilien, für die andere Schwellenwerte gelten können.
Für einen Drittstaatsangehörigen, der eine Wohnimmobilie für 800.000 Euro erwirbt, wäre eine Erhöhung der Transfer Tax von rund 3,09 % auf rund 15,45 % wirtschaftlich erheblich.
Gerade deshalb müssen Golden-Visa-Käufer künftig noch stärker zwischen
Kaufpreis, Steuerbelastung, rechtlicher Struktur, Aufenthaltsrecht und langfristiger Nutzung
unterscheiden.

Wird Griechenland dadurch für internationale Käufer unattraktiv?

Das lässt sich derzeit noch nicht seriös beantworten.
Eine Verfünffachung des nominalen Transfer-Tax-Satzes ist erheblich und dürfte bei betroffenen Käufern zumindest zu neuen Kalkulationen führen.
Auf der anderen Seite basiert eine Immobilienentscheidung nicht ausschließlich auf der Grunderwerbsteuer.

Griechenland bietet weiterhin Faktoren, die internationale Käufer ansprechen:
  • mediterrane Lage und Klima,
  • EU-Rechtsraum,
  • hohe touristische Nachfrage,
  • zahlreiche attraktive Küstenregionen,
  • vergleichsweise vielfältige Immobilienmärkte,
  • gute internationale Erreichbarkeit,
  • Möglichkeiten der Eigennutzung und
  • je nach Objekt Vermietungspotenzial.

Gerade im Ferienimmobilienbereich entscheiden viele Käufer zudem nicht ausschließlich nach Rendite.
Die Immobilie kann gleichzeitig
Kapitalanlage, eigener Ferienort, Zweitwohnsitz und möglicherweise späterer Alterswohnsitz
sein.
Deshalb dürfte die Wirkung der Steuer je nach Käuferprofil sehr unterschiedlich ausfallen.

Was sollten Käufer jetzt tun?

Aus unserer Sicht besteht kein Anlass zu überstürzten Entscheidungen.
Ebenso wenig sollte die angekündigte Änderung ignoriert werden.

1. Zunächst prüfen, ob Sie überhaupt betroffen sind

EU-Bürger fallen nach dem derzeit veröffentlichten Stand grundsätzlich nicht unter die angekündigte höhere Besteuerung.

2. Nicht nur den Kaufpreis betrachten

Bei einem Immobilienkauf in Griechenland sollten Kaufpreis, Steuern, Notar, Anwalt, technische Prüfung, Registerkosten und gegebenenfalls weitere Erwerbsnebenkosten gemeinsam kalkuliert werden.

3. Bei Drittstaatsangehörigen die gesetzliche Umsetzung beobachten

Insbesondere für britische, amerikanische und Schweizer Käufer können der Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie mögliche Übergangsregeln wichtig werden.

4. Neubauprojekte einzeln prüfen

Bei Neubauten sollte die konkrete steuerliche Behandlung des jeweiligen Projektes vor einer Reservierung geklärt werden.

5. Rechtliche und steuerliche Beratung vor Ort einbeziehen

Kaste Immobilien übernimmt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wir arbeiten bei griechischen Immobilienkäufen jedoch mit spezialisierten griechischen Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren und technischen Fachleuten zusammen.
Weitere Informationen zum Ablauf eines Immobilienkaufs finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber:
→ Interner Link: Immobilie in Griechenland kaufen – Ablauf, Kosten und wichtige Prüfungen

Immobilien in Griechenland kaufen: Erfahrung und lokale Netzwerke werden wichtiger

Internationale Immobilienkäufe sind in den vergangenen Jahren komplexer geworden.
Golden Visa, steuerliche Änderungen, Bauvorschriften, Kurzzeitvermietung, Genehmigungen und regionale Besonderheiten machen es zunehmend wichtig, nicht nur eine interessante Immobilie zu finden, sondern den gesamten Erwerbsprozess strukturiert zu betrachten.

Kaste Immobilien ist ein familiengeführtes Immobilienunternehmen mit Immobilienkompetenz seit 1964.
Neben unserem Heimatmarkt Hannover und der Region begleiten wir seit vielen Jahren Käufer von Immobilien in Südeuropa. Einen besonderen Schwerpunkt bilden Griechenland und Kreta sowie hochwertige Neubauprojekte.
Unser Ansatz besteht dabei nicht darin, möglichst viele Immobilien zu präsentieren.

Wir möchten zunächst verstehen:
  • Wie soll die Immobilie genutzt werden?
  • Eigennutzung, Ferienimmobilie oder Investment?
  • Welche Region passt zum Käufer?
  • Wie hoch ist das Gesamtbudget einschließlich Nebenkosten?
  • Ist Vermietung vorgesehen?
  • Wie wichtig sind Wiederverkauf und langfristige Marktgängigkeit?
  • Welche rechtlichen und technischen Punkte müssen vor einer Reservierung geklärt werden?

Gerade bei Neubauprojekten arbeiten wir mit regionalen Bauträgern, Architekten, Ingenieuren sowie rechtlichen und steuerlichen Ansprechpartnern zusammen.
→ Interner Link: Unsere Neubauprojekte
→ Interner Link: Immobilien auf Kreta

Häufige Fragen zur geplanten 15-%-Grunderwerbsteuer in Griechenland

Wird die Grunderwerbsteuer in Griechenland auf 15 % erhöht?


Die griechische Regierung hat im September 2026 angekündigt, die Immobilienübertragungssteuer beim Kauf von Wohnimmobilien durch bestimmte Drittstaatsangehörige von 3 % auf 15 % zu erhöhen. Die endgültige gesetzliche Umsetzung und Detailregelungen bleiben abzuwarten.

Betrifft die 15-%-Steuer deutsche Käufer?

Nach dem derzeit veröffentlichten Stand nein. Deutsche Staatsangehörige sind EU-Bürger und gehören damit nicht zur primär betroffenen Käufergruppe.

Betrifft die neue Steuer britische Käufer?

Großbritannien gehört seit dem Brexit nicht mehr zur Europäischen Union. Britische Käufer können daher grundsätzlich zur betroffenen Drittstaatengruppe gehören, sofern keine andere Ausnahme oder ein entsprechender Aufenthaltsstatus greift.

Sind Schweizer Immobilienkäufer betroffen?

Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EWR. Deshalb können Schweizer Käufer nach dem derzeit beschriebenen Modell grundsätzlich von der höheren Steuer betroffen sein. Die persönliche Situation sollte jedoch individuell geprüft werden.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Griechenland derzeit?

Die griechische Steuerbehörde AADE weist derzeit einen Steuersatz von 3 % aus. Hinzu kommt eine kommunale Abgabe von 3 % auf die Steuer, wodurch sich effektiv rund 3,09 % ergeben.

Wie hoch wären künftig 15 % inklusive kommunaler Abgabe?

Bei einem nominalen Steuersatz von 15 % ergibt sich einschließlich der kommunalen Abgabe eine effektive Belastung von rund 15,45 %.

Gilt die Steuererhöhung auch für Grundstücke?

Nach der bisher veröffentlichten Regierungsdarstellung soll die spezielle Erhöhung auf Wohnimmobilien begrenzt sein. Grundstücke und Gewerbeimmobilien werden ausdrücklich als nicht betroffen genannt.

Betrifft die Regelung Neubauimmobilien?

Das kann vom jeweiligen Projekt und dessen steuerlicher Behandlung abhängen. Gerade bei Neubauten sollte deshalb vor Vertragsabschluss geklärt werden, welche Steuerregelung für die konkrete Transaktion gilt.

Was bedeutet die Änderung für Golden-Visa-Käufer?

Das Thema ist für Golden-Visa-Investoren besonders relevant, weil sich das Programm an Drittstaatsangehörige richtet. Sollte die angekündigte Regelung ohne entsprechende Ausnahme umgesetzt werden, kann sich die Erwerbsnebenkostenbelastung bei Wohnimmobilien erheblich erhöhen.

Sollten Nicht-EU-Käufer deshalb möglichst schnell kaufen?

Eine übereilte Kaufentscheidung allein aus steuerlichen Gründen ist nicht empfehlenswert. Entscheidend sind der endgültige Gesetzestext, der Zeitpunkt des Inkrafttretens und mögliche Übergangsregelungen. Ein Immobilienkauf sollte weiterhin anhand von Lage, Qualität, rechtlicher Sicherheit, Gesamtbudget und individueller Nutzung beurteilt werden.

Wo finde ich Immobilien und Neubauprojekte auf Kreta?

Kaste Immobilien präsentiert verschiedene Neubauprojekte, Villen, Apartments und ausgewählte Bestandsimmobilien auf Kreta.
→ Interner Link: Immobilien auf Kreta
→ Interner Link: Neubauprojekte

Fazit: Für EU-Käufer zunächst Entwarnung – für Drittstaaten wird genaue Prüfung wichtiger

Die angekündigte Erhöhung der griechischen Immobilienübertragungssteuer von 3 % auf 15 % ist eine der deutlichsten steuerlichen Eingriffe in den internationalen Immobilienmarkt Griechenlands der vergangenen Jahre.

Sie betrifft jedoch nicht pauschal alle ausländischen Immobilienkäufer.
Für deutsche und andere EU-Käufer ändert sich nach dem derzeitigen Stand durch diese spezielle Maßnahme nichts.

Für Käufer aus Drittstaaten können die Auswirkungen dagegen erheblich sein. Besonders beim Erwerb hochwertiger Wohnimmobilien oder im Zusammenhang mit dem Golden Visa kann sich die Gesamtinvestition deutlich verteuern.
Entscheidend werden nun der endgültige Gesetzestext, das Inkrafttreten und mögliche Übergangsregelungen sein.

Wir werden diesen Beitrag aktualisieren, sobald hierzu verbindliche gesetzliche Regelungen veröffentlicht werden.

Wer aktuell eine Immobilie oder ein Neubauprojekt in Griechenland prüft, kann sich gerne an uns wenden. Wir unterstützen bei der Auswahl und Strukturierung des Kaufprozesses und koordinieren bei Bedarf den Kontakt zu unseren griechischen Partnern aus Recht, Steuern, Technik und Notariat.

Kaste Immobilien – familiengeführte Immobilienkompetenz seit 1964.

Quellen und weiterführende Informationen

Griechische Regierung – Maßnahmenpaket zur 90. Internationalen Messe Thessaloniki (DETH), September 2026
Offizielle Erläuterung der geplanten Erhöhung der Immobilienübertragungssteuer von 3 % auf 15 % für bestimmte Käufer aus Drittstaaten sowie Angaben zu Wohnungsmarktmaßnahmen.

AADE – Independent Authority for Public Revenue: Real Estate Transfer Tax

Offizielle Informationen zur derzeit geltenden Immobilienübertragungssteuer von 3 % sowie zur zusätzlichen kommunalen Abgabe.

Bank of Greece – Residential Property Price Indices, Q4 2025

Offizielle Daten zur Preisentwicklung griechischer Wohnimmobilien.

Bank of Greece – Note on the Greek Economy, April 2026

Daten und Einschätzungen zur Entwicklung des griechischen Immobilienmarktes, Wohnungsinvestitionen und Bezahlbarkeit von Wohnraum.

Griechisches Regierungsportal für Wohnungspolitik – Golden Visa

Informationen zu den aktuell geltenden Mindestinvestitionssummen von 800.000 beziehungsweise 400.000 Euro.

National Registry of Administrative Public Services – Golden Visa

Offizielle Informationen zu den Voraussetzungen und besonderen Investitionsvarianten des Golden-Visa-Programms.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information zum griechischen Immobilienmarkt und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Steuerliche und rechtliche Fragen sollten für die jeweilige Person und Immobilie durch entsprechend qualifizierte Berater in Griechenland geprüft werden.